Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.01.1995 - VIII 323/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 GewStG; § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG
Unterhalten mehrerer Gewerbebetriebe durch eine natürliche Person; Vorliegen unselbständiger Betriebsteile eines einheitlichen Gewerbebetriebes; Vorliegen mehrerer selbständiger Gewerbebetriebe; Einkommensteuerrechtlicher Begriff des Teilbetriebes; Wirtschaftliche, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhalten mehrerer Gewerbebetriebe durch eine natürliche Person; Vorliegen unselbständiger Betriebsteile eines einheitlichen Gewerbebetriebes; Vorliegen mehrerer selbständiger Gewerbebetriebe; Einkommensteuerrechtlicher Begriff des Teilbetriebes; Wirtschaftliche, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.08.1989 - X R 130/87
1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1995 - VIII 323/92
Zutreffend Kommt der BFH jedoch in ständiger Rechtsprechung zu dem Ergebnis, daß gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten sowohl einkommensteuerrechtlich wie auch gewerbesteuerrechtlich einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1989, 572; BFH, BStBl II 1989, 901).Ein genügendes Maß an Eigenständigkeit ist nur dann gegeben, wenn die unternehmerischen Aktivitäten nicht wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen, die Betriebe also nebeneinander am Wirtschaftsleben teilnehmen, wobei die Verbindung im wesentlichen nur in der Person des Gewerbetreibenden besteht (BFH, BStBl II 1989, 901).
- BFH, 23.11.1988 - X R 1/86
1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1995 - VIII 323/92
Ein solcher Teilbetrieb stellt eine allein lebensfähige, organisch geschlossene betriebliche Struktur dar, die mit gewisser Selbständigkeit ausgestattet ist und bleibt dennoch Teil des Gesamtbetriebes, ist also nicht als eigenständiger Betrieb anzusehen (vgl. BFH, BStBl II 1989, 376). - BFH, 08.03.1989 - X R 108/87
Zur Frage, wann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der außerhalb …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.1995 - VIII 323/92
Zutreffend Kommt der BFH jedoch in ständiger Rechtsprechung zu dem Ergebnis, daß gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten sowohl einkommensteuerrechtlich wie auch gewerbesteuerrechtlich einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1989, 572; BFH, BStBl II 1989, 901).
- FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 374/94
Beurteilung eines Getränkehandels und der Tätigkeit als Aufsteller von …
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